Die Raiffeisen-Bankengruppe wollte die statutarischen Grundlagen schaffen, um Beteiligungsscheine – ähnlich Partizipationsscheinen bei der Aktiengesellschaft – ausgeben zu können. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Pläne mit Urteil B‑6017/2012 vom 13. Juni 2013 abgesegnet. Das Bundesgericht dagegen qualifizierte sie im zur Publikation vorgesehenen Urteil 4A_363/2013
vom 28. April 2014 überraschend als rechtswidrig. Nach Auffassung der Autoren ist der Entscheid des Bundesgerichts in der rechtlichen Begründung problematisch und in den praktischen Auswirkungen abzulehnen. Eine Gesetzesrevision drängt sich auf.
Unzulässigkeit von Beteiligungsscheinen bei Genossenschaften, in: Jusletter vom 14. Juli 2014 (zusammen mit Franco Taisch und Tizian Troxler (Download )