Der Autor zeichnet den wechselvollen Verlauf der Aktienrechtsrevision nach, die diesen Sommer durch den Verzicht auf die Bonussteuer eine neuerliche Wende erfahren hat. Er zeigt Gleichlauf und grundlegende Unterschiede von Initiative und indirektem Gegenvorschlag auf. In der Umsetzung der Stärkung der Aktionärsrechte setzt der indirekte Gegenvorschlag mit dispositivem Recht auf das Selbstbestimmungsrecht der Aktionäre, während die Initiative viel zwingendes Recht mit starren Regeln vorsieht. Eine einzigartige Bestimmung wäre die von der Initiative geforderte strafrechtliche Sanktion bei aktienrechtlichen Pflichtverletzungen.
«Say-on-Pay»: Die Volksinitiative «gegen die Abzockerei» und der Gegenvorschlag des Parlaments, SJZ 2012, 337 ff. (Download )