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) (Stand: 31.12.2021)
Der rasanten Entwicklung des schweizerischen Gesellschaftsrechts soll durch periodische Updates zum Lehrbuch Rechnung getragen werden. In der Annahme, dass für das Neue und Neueste besonderes Interesse besteht, sind die Nachträge ausführlicher als die spätere Behandlung im Lehrbuch.
Das vorliegende Update liefert zum einen eine ausführliche Übersicht über den Verlauf der Aktienrechtsreform und ihren Abschluss am 19.6.2020 und zum anderen eine kurze Übersicht über die wesentlichen Neuerungen des künftigen Aktienrechts sowie Hinweise auf Darstellungen in der neuesten Literatur. Auf eine detaillierte Einarbeitung und Darstellung wird hingegen verzichtet; dies wird die Aufgabe der Neuauflage dieses Buches sein. Im Übrigen sei verwiesen auf die ausführliche Wiedergabe und kurze Kommentierung des künftigen Rechts in der Publikation «Schweizerisches Aktienrecht 2020» (Bern 2022) der beiden Autoren dieses Updates.
Das neue Recht wird zur Hauptsache voraussichtlich auf Anfang 2023 in Kraft treten. Bereits auf den 1.1.2021 in Kraft gesetzt hat der Bundesrat die Geschlechterrichtwerte (OR 734f) und die Transparenzregeln für rohstofffördernde Unternehmen (OR 964a ff.); sodann hat er beschlossen, die Bestimmungen des indirekten Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitative auf den 1.1.2022 in Kraft zu setzen.
Die im Lehrbuch bereits behandelte Reform des Handelsregisterrechts hat der Bundesrat auf den 1.1.2021 in Kraft gesetzt.
Aufgrund der Umsetzung internationaler Empfehlungen wird sich eine weitere Verminderung der Anonymität (und Attraktivität) der Inhaberaktien ergeben; die entsprechende Vorlage ist am 1.11.2019 in Kraft getreten.
Die in der Sommersession 2018 vom Parlament verabschiedeten neuen Gesetze FIDLEG und FINIG sowie die zugehörigen Verordnungen hat der Bundesrat auf den 1.1.2020 in Kraft gesetzt.
Das Update enthält im Übrigen Hinweise auf wichtige neue Gerichtsentscheide, auf neueste Literatur und auf weitere Entwicklungen im Bereich des Gesellschaftsrechts, wobei die meisten Nachträge – wie schon in den vergangenen Jahren – auf das Aktienrecht entfallen.