Online-Update zum Schweizerischen Gesellschaftsrecht (12. Auflage)

Der rasan­ten Ent­wick­lung des schwei­ze­ri­schen Gesell­schafts­rechts soll durch peri­odi­sche Updates zum Lehr­buch Rech­nung getra­gen wer­den. In der Annah­me, dass für das Neue und Neu­es­te beson­de­res Inter­es­se besteht, sind die Nach­trä­ge aus­führ­li­cher als die spä­te­re Behand­lung im Lehrbuch.

Das vor­lie­gen­de Update lie­fert zum einen eine aus­führ­li­che Über­sicht über den Ver­lauf der Akti­en­rechts­re­form und ihren Abschluss am 19.6.2020 und zum ande­ren eine kur­ze Über­sicht über die wesent­li­chen Neue­run­gen des künf­ti­gen Akti­en­rechts sowie Hin­wei­se auf Dar­stel­lun­gen in der neu­es­ten Lite­ra­tur. Auf eine detail­lier­te Ein­ar­bei­tung und Dar­stel­lung wird hin­ge­gen ver­zich­tet; dies wird die Auf­ga­be der Neu­auf­la­ge die­ses Buches sein. Im Übri­gen sei ver­wie­sen auf die aus­führ­li­che Wie­der­ga­be und kur­ze Kom­men­tie­rung des künf­ti­gen Rechts in der Publi­ka­ti­on «Schwei­ze­ri­sches Akti­en­recht 2020» (Bern 2022) der bei­den Autoren die­ses Updates.

Das neue Recht wird zur Haupt­sa­che vor­aus­sicht­lich auf Anfang 2023 in Kraft tre­ten. Bereits auf den 1.1.2021 in Kraft gesetzt hat der Bun­des­rat die Geschlech­ter­richt­wer­te (OR 734f) und die Trans­pa­renz­re­geln für roh­stoff­för­dern­de Unter­neh­men (OR 964a ff.); sodann hat er beschlos­sen, die Bestim­mun­gen des indi­rek­ten Gegen­vor­schlags zur Kon­zern­ver­ant­wor­tungs­in­i­ta­ti­ve auf den 1.1.2022 in Kraft zu setzen.

Die im Lehr­buch bereits behan­del­te Reform des Han­dels­re­gis­ter­rechts hat der Bun­des­rat auf den 1.1.2021 in Kraft gesetzt.

Auf­grund der Umset­zung inter­na­tio­na­ler Emp­feh­lun­gen wird sich eine wei­te­re Ver­min­de­rung der Anony­mi­tät (und Attrak­ti­vi­tät) der Inha­ber­ak­ti­en erge­ben; die ent­spre­chen­de Vor­la­ge ist am 1.11.2019 in Kraft getreten.

Die in der Som­mer­ses­si­on 2018 vom Par­la­ment ver­ab­schie­de­ten neu­en Geset­ze FIDLEG und FINIG sowie die zuge­hö­ri­gen Ver­ord­nun­gen hat der Bun­des­rat auf den 1.1.2020 in Kraft gesetzt.

Das Update ent­hält im Übri­gen Hin­wei­se auf wich­ti­ge neue Gerichts­ent­schei­de, auf neu­es­te Lite­ra­tur und auf wei­te­re Ent­wick­lun­gen im Bereich des Gesell­schafts­rechts, wobei die meis­ten Nach­trä­ge – wie schon in den ver­gan­ge­nen Jah­ren – auf das Akti­en­recht entfallen.