Die Umsetzung der Schweizer Volksinitiative «gegen die Abzockerei»

Am 3.3.2013 haben die Schwei­zer Stimm­bür­ge­rin­nen und Stimm­bür­ger mit gro­ßer Mehr­heit einer Ver­fas­sungs­än­de­rung zuge­stimmt, mit wel­cher über­setz­ten Salä­ren an der Unter­neh­mens­spit­ze von bör­sen­no­tier­ten Gesell­schaf­ten durch einen Aus­bau der Aktio­närs­rech­te ein Rie­gel vor­ge­scho­ben wer­den soll­te. Die Ver­fas­sungs­be­stim­mun­gen sind inzwi­schen in einer auf den 1.1.2014 in Kraft getre­te­nen Regie­rungs­ver­ord­nung kon­kre­ti­siert worden.

Der Bei­trag zeigt auf, wie die neue Ord­nung in der Pra­xis der
Publi­kums­ge­sell­schaf­ten umge­setzt wor­den ist, was die – zum Teil über­ra­schen­den und unge­woll­ten – Kon­se­quen­zen sind und wie sich das Schwei­zer Recht in die­sem Bereich in abseh­ba­rer Zukunft wei­ter­ent­wi­ckeln dürfte.

Die Umset­zung der Schwei­zer Volks­in­itia­ti­ve «gegen die Abzo­cke­rei», BOARD 2014/5, 192 ff. (Down­load  )