Online-Update zum Schweizerischen Gesellschaftsrecht (12. Auflage)

Der rasan­ten Ent­wick­lung des schwei­ze­ri­schen Gesell­schafts­rechts soll durch peri­odi­sche Updates zum Lehr­buch Rech­nung getra­gen wer­den. In der Annah­me, dass für das Neue und Neu­es­te beson­de­res Inter­es­se besteht, sind die Nach­trä­ge aus­führ­li­cher als die spä­te­re Behand­lung im Lehrbuch.

Das vor­lie­gen­de Update lie­fert zum einen eine aus­führ­li­che Über­sicht über den Ver­lauf der Akti­en­rechts­re­form und ihren Abschluss am 19.6.2020 und zum ande­ren eine kur­ze Über­sicht über die wesent­li­chen Neue­run­gen des künf­ti­gen Akti­en­rechts sowie Hin­wei­se auf Dar­stel­lun­gen in der neu­es­ten Lite­ra­tur. Auf eine detail­lier­te Ein­ar­bei­tung und Dar­stel­lung wird hin­ge­gen ver­zich­tet; dies wird die Auf­ga­be der Neu­auf­la­ge die­ses Buches sein. Im Übri­gen sei ver­wie­sen auf die aus­führ­li­che Wie­der­ga­be und kur­ze Kom­men­tie­rung des künf­ti­gen Rechts in der Publi­ka­ti­on «Schwei­ze­ri­sches Akti­en­recht 2020» (Bern 2022) der bei­den Autoren die­ses Updates.

Das neue Recht wird zur Haupt­sa­che vor­aus­sicht­lich auf Anfang 2023 in Kraft tre­ten. Bereits auf den 1.1.2021 in Kraft gesetzt hat der Bun­des­rat die Geschlech­ter­richt­wer­te (OR 734f) und die Trans­pa­renz­re­geln für roh­stoff­för­dern­de Unter­neh­men (OR 964a ff.); sodann hat er beschlos­sen, die Bestim­mun­gen des indi­rek­ten Gegen­vor­schlags zur Kon­zern­ver­ant­wor­tungs­in­i­ta­ti­ve auf den 1.1.2022 in Kraft zu setzen.

Die im Lehr­buch bereits behan­del­te Reform des Han­dels­re­gis­ter­rechts hat der Bun­des­rat auf den 1.1.2021 in Kraft gesetzt.

Auf­grund der Umset­zung inter­na­tio­na­ler Emp­feh­lun­gen wird sich eine wei­te­re Ver­min­de­rung der Anony­mi­tät (und Attrak­ti­vi­tät) der Inha­ber­ak­ti­en erge­ben; die ent­spre­chen­de Vor­la­ge ist am 1.11.2019 in Kraft getreten.

Die in der Som­mer­ses­si­on 2018 vom Par­la­ment ver­ab­schie­de­ten neu­en Geset­ze FIDLEG und FINIG sowie die zuge­hö­ri­gen Ver­ord­nun­gen hat der Bun­des­rat auf den 1.1.2020 in Kraft gesetzt.

Das Update ent­hält im Übri­gen Hin­wei­se auf wich­ti­ge neue Gerichts­ent­schei­de, auf neu­es­te Lite­ra­tur und auf wei­te­re Ent­wick­lun­gen im Bereich des Gesell­schafts­rechts, wobei die meis­ten Nach­trä­ge – wie schon in den ver­gan­ge­nen Jah­ren – auf das Akti­en­recht entfallen.

 

Schweizerisches Aktienrecht 2020


- Jetzt erhält­lich -

Schwei­ze­ri­sches Akti­en­recht 2020, Bern 2022 (Bestel­len).

Umfas­sen­de Ein­füh­rung in das neue Akti­en­recht und die damit ver­bun­de­nen wei­te­ren Gesetzänderungen.

2023 wird das umfas­send revi­dier­te schwei­ze­ri­sche Akti­en­recht in Kraft tre­ten, ver­bun­den mit zahl­rei­chen wei­te­ren Geset­zes­än­de­run­gen. Es ist ein Mei­len­stein in der Ent­wick­lung des Schwei­zer Wirt­schafts­rechts mit erheb­li­chen Aus­wir­kun­gen für die Praxis.

Mit die­ser Publi­ka­ti­on liegt erst­mals eine umfas­sen­de Ein­füh­rung in das neue Recht vor, die sich glei­cher­mas­sen für die Ein­ar­bei­tung wie für die prak­ti­sche Arbeit eignet.
Die neu­en Geset­zes­tex­te sind in den drei Amts­spra­chen abge­druckt und in einer syn­op­ti­schen Dar­stel­lung dem bis­he­ri­gen Recht gegen­über­ge­stellt. Bespro­chen wer­den nicht nur das neue Akti­en­recht, son­dern auch die Neue­run­gen in zahl­rei­chen wei­te­ren Rechts­be­rei­chen wie etwa dem Recht der GmbH, der Genos­sen­schaft, des Ver­eins und der Stif­tung. Die Kom­men­tie­rung wird durch aus­führ­li­che Hin­wei­se auf Mate­ria­li­en und Lite­ra­tur zur Reform und zum neu­en Recht ergänzt.