Seit seiner Inkraftsetzung im Jahre 1985 ist das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland ein Seismograf politischer Strömungen: 2007 schlug der Bundesrat dem Parlament noch vor, die Lex Koller aufzuheben.
Nun hat der Wind gedreht. Einem Antrag von Raumplanungskommission und Bundesrat folgend, hat das Parlament 2013 entschieden, auf den Plan, die Lex Koller aufzuheben, sei zu verzichten. Vielmehr soll das Gesetz verschärft werden.
Das süffig inszenierte Zerrbild, ausländische Investoren könnten rudelweise über die Schweiz herfallen, hier die Gewinne absaugen und redlichen Schweizer Käufern und Mietern das Leben schwer machen, ist daher so populistisch wie falsch.
Sicher ist dagegen, dass eine Diskriminierung ausländischer Investoren im Ausland (zu Recht) als ausländerfeindliche Abschottung verstanden würde. Das würde nicht nur dem Schweizer Kapital- und Börsenplatz schaden, sondern auch dem ohnehin schon angekratzten Image einer weltoffenen Schweiz.
Als «Modernisierung» verpackte Rückschritte, NZZ vom 7. April 2014, Nr. 81, 15 (Download )