Am 3.3.2013 haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit großer Mehrheit einer Verfassungsänderung zugestimmt, mit welcher übersetzten Salären an der Unternehmensspitze von börsennotierten Gesellschaften durch einen Ausbau der Aktionärsrechte ein Riegel vorgeschoben werden sollte. Die Verfassungsbestimmungen sind inzwischen in einer auf den 1.1.2014 in Kraft getretenen Regierungsverordnung konkretisiert worden.
Der Beitrag zeigt auf, wie die neue Ordnung in der Praxis der
Publikumsgesellschaften umgesetzt worden ist, was die – zum Teil überraschenden und ungewollten – Konsequenzen sind und wie sich das Schweizer Recht in diesem Bereich in absehbarer Zukunft weiterentwickeln dürfte.
Die Umsetzung der Schweizer Volksinitiative «gegen die Abzockerei», BOARD 2014/5, 192 ff. (Download )